09 Nov
Weiterqualifizierung FALET, Technischer Anlagenführer
Gern machen wir Sie auf zwei Angebote zur Weiterqualifizierung aufmerksam.
Die Angebote haben unsere Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet und bieten uns diese zu “Spezial-Konditionen” an. Mit dem Anbieter in Schwerin wurde bereits erfolgreich zusammengearbeitet.
Bei Interesse sprechen Sie und gern an.
Berufliche Nachqualifizierung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik – in Teilzeit
Langjährige Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die keine Berufsausbildung haben, aber bereits 3-4 Jahre in dem Berufsfeld gearbeitet haben, können sich in Teilzeit, neben dem Job, nachqualifizieren zur Fachkraft für Lebensmittetechnik (IHK).
Wir hatten Sie bereits darüber informiert und Interessenten gewonnen.
Der Kurs kann ab April 2021 starten mit überwiegend Online-Inhalten, wobei 4 Präsenzwochen vor Ort (Schwerin) dabei sind und stattfinden müssen.
Eine Förderung von der Agentur für Arbeit (Stichwort Bildungsgutschein) kann erfolgen.
Qualifizierung zum Technischen Anlagenführer in der Ernährungswirtschaft
Ziel der Qualifizierung ist es, theoretisches Wissen sowie praktische Fertigkeiten zu vermitteln, z.B. für das Vorbereiten von Rüstprozessen, Rüsten und Umrüsten von Maschinen und Anlagen, Ursachen von Störungen feststellen und treffen
von Entscheidungen zur Ursachenbehebung etc.
Voraussetzung für die Qualifizierung ist eine abgeschlossene Ausbildung „Maschinen- und Anlagenführer (IHK)“ bzw. „Fachkraft Lebensmitteltechnik (IHK)“ oder Praxiserfahrung (mind. 4 Jahre Berufserfahrung/ berufliche Tätigkeit in den o.g. Bereichen).
Mit 15 Tagen Blockunterricht und 1 Woche betriebliche Vertiefung sind Sie dabei.